Hier findet man Auszüge aus der Festschrift 1000 Jahre Ohsen *)

Das heute schönste Haus in Hagenohsen war früher die ‘berittene Försterei“. In Hagenohsen - Richtung Latferde säumen alte Fachwerkhäuser dir Durchgangstraße. Das schönste Anwesen dort unterhalb des Steilhanges vom Bückeberg ist ein gepflegtes, langgestrecktes Gebäude, Hagenohsener Straße 15.

Geschmückt mit einem Dielentor als Haustür und stilgerechten Sprossenfenstern sieht es anheimelnd einladend aus. Eine Försterei mit berittenem Förster gibt es hier schon lange nicht mehr wahrscheinlich gegen Ende des 19. Jahrhunderts aufgegeben - doch überall noch Spuren der Vergangenheit. Ein riesengroßer Erdkeller im großen Garten ist Zeugnis einer längst vergangenen Historie. Versunken halb im Erdreich ist der Keller sechs mal zehn Meter groß und aus Bruchsteinen gebaut. Auf der gewölbten Decke wachsen Polsterpflanzen. Zum Innenraum führen einige Stufen hinunter. Bei einer gleichmäßigen kühlen und feuchten Temperatur halten sich hier Gartenfrüchte bis ins Frühjahr hinein. Fast alle Häuser an der Straße besaßen einmal einen Erdkeller, denn wegen der häufigen Überschwemmungen durch die nahe Weser konnten die Gebäude nicht unterkellert werden. Für uns kaum vorstellbar, aber bis in die Zeit nach dem Zweiten Weltkrieg gab es die moderne Kältetechnik noch nicht. Der Erdkeller hinter der ehemaligen Försterei war so groß, weil hier das Wildbret aus den umliegenden Jagdrevieren abhing.

Es dürfte zu seiner Zeit zum größten Teil in die Küchen des welfischen Königshauses geliefert worden sein. Die herrschaftlichen Hofhaltungen benötigten damals Unmengen von Wildbret aus den landeseigenen Forsten. Diese Zeit ist lange vorbei. Ab wann genau es im Amt Ohsen keinen reitenden Förster mehr gegeben hat, lässt sich heute nicht mehr feststellen. Eines ist jedoch sicher, die hannoverschen Forstbeamten wurden recht kurz gehalten und hatten an Lohn neben freier Wohnung und Deputaten nicht viel zu erwarten. Seidensticker schreibt dazu in seinem Buch „Rechts- und Wirtschaftsgeschichte norddeutscher Forsten“ 1896: „Befahl Herzog Georg Wilhelm durch Allg. Landesverordnung anno 1660, dass jeder reitende oder gehende Förster jährlich mindestens einen alten Wolf schießen solle, ehe ihm Besoldung und Deputat verabreicht werden durfte; ferner, dass jedem, der einen alten Wolf schösse, 3 Reichstaler und für jeden jungen Wolf 18 Mariengroschen (Feingold) bezahlt werden sollten.“

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*) Initiator der Festschrift: Wolfgang Jürgens, Bilder und Beiträge stellten August Brandau, Klaus Kuhrmeyer und Gerd von Daacke zur Verfügung.

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